Freispruch für Prof. Dr. Ingo Hahn vor dem Landgericht München I – Fragen zum Verfahren bleiben

München, 30.04.2026 –

Der Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Ingo Hahn ist am 29. April 2026 vor dem Landgericht München I vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen worden. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts München, das eine Geldstrafe von 4.800 Euro vorsah, aufgehoben.

Gegenstand des Tatvorwurfs war ein unter Verstoß gegen das Urheberrecht zusammengeschnittenes Video aus dem Jahr 2021. Die ursprüngliche Verurteilung stützte sich auf die Annahme, Hahn habe dessen Veröffentlichung freigegeben. Im Berufungsverfahren konnte hierfür jedoch kein belastbarer Nachweis erbracht werden. Zeugenaussagen und neue Erkenntnisse ließen die zentrale These der Anklage in sich zusammenfallen.

Im Zuge des Verfahrens kam es auch zu einer Durchsuchung der Fraktionsräume der AfD. Nach dem Freispruch steht damit auch die Frage im Raum, weshalb ein derart einschneidendes Ermittlungsinstrument eingesetzt wurde, obwohl sich der zentrale Tatvorwurf nicht aufrechterhalten ließ.

Der langjährige Verfahrensverlauf, die Intensität der Ermittlungen sowie ungeklärte Verantwortlichkeiten bei der tatsächlichen Veröffentlichung werfen weiterhin Fragen auf, auch nach möglicher politischer Einflussnahme auf die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft. Diese untersteht in Bayern dem Justizministerium unter Georg Eisenreich und damit der Staatsregierung unter Markus Söder. Transparenz hierzu besteht bislang nicht.

Der Freispruch bedeutet eine vollständige juristische Rehabilitation für Prof. Dr. Hahn. Dieser erklärte abschließend:

„Ich habe dieses Video nicht freigegeben. Punkt. Der Freispruch bestätigt, was ich von Anfang an gesagt habe. Gleichzeitig bleibt für mich die Frage, warum sich dieses Verfahren über Jahre gegen mich richtete, weshalb es sogar zu einer Durchsuchung der Fraktionsräume kam, während andere Verantwortlichkeiten ungeklärt blieben. Für mich drängt sich der Eindruck auf, dass hier mehr als nur juristische Aspekte eine Rolle gespielt haben.“