Stiftungsgesetz: ein Gesetz gegen die AfD!

Dass die Kartellparteien unseren Staat seit Jahrzehnten als Selbstbedienungsladen missbrauchen, ist allgemein bekannt. Damit meine ich nicht die staatliche Parteienfinanzierung. Die ist gesetzlich geregelt, auch wenn es da immer mal wieder Änderungen gab. Die Obergrenze liegt derzeit bei 187,6 Millionen Euro pro Jahr. Ein Vielfaches davon, nämlich knapp 700 Millionen Euro, gönnen sich CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke, jedes Jahr für die ihnen nahestehenden politischen Stiftungen. Und das war bis vor kurzem nicht gesetzlich geregelt. Denn diese Gelder haben sich die Kartellparteien bislang ganz einfach im Haushaltsausschuss des Bundestags untereinander zugeschustert. Nur die AfD-Stiftung lassen sie leer ausgehen. ✔