Pressemitteilung von Prof. Dr. Ingo Hahn, MdB – Urteil zu Youtube-Video     29.10.2025

Heute wurde vom Amtsgericht München ein über vier Jahre andauerndes Verfahren behandelt. Dabei geht es um die Verantwortlichkeit für eine Urheberrechtsverletzung bei einem Youtube-Video der Bayerischen AfD-Landtagsfraktion. Wegen dieses Videos vom Januar 2021 wurde im Jahr 2022 eine Hausdurchsuchung von Räumlichkeiten der Landtagsfraktion im Maximilianeum durchgeführt – mit drei Staatsanwälten und über zehn Polizisten. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und dem bayerischen CSU-Justizminister Eisenreich unterstellt.

Nun wurde ich vom Amtsgericht schuldig gesprochen, das streitgegenständliche Video freigegeben zu haben. Tatsache ist jedoch, dass ich von diesem Video weder Kenntnis hatte noch dieses freigegeben habe. Leider hat das Amtsgericht eingebrachte Beweise für meine Unschuld ignoriert und vielmehr einem Zeugen vertraut, der sich jedoch in Widersprüche verstrickte.

Als Professor und Staatsbeamter ohne Fehl und Tadel weise ich die Vorwürfe gegen meine Person in aller Deutlichkeit zurück. Ich sehe mich als einen Unschuldigen, der schuldig gesprochen wurde.